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Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

An der Universität Mozarteum ist gemäß den Bestimmungen des UG 2002, § 42 ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet.

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat die Universitätsangehörigen in Gleichbehandlungsfragen zu beraten und diesbezügliche Beschwerden von Universitätsangehörigen entgegenzunehmen.

Beitrag zur Frauenförderung und Geschlechterforschung an der Universität Mozarteum (Uni-Nachrichten, 5. März 2005)
Basierend auf dem UG 2002 sowie den Verordnungen der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur im BgBL.II vom 23. Februar 2001 sieht der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen folgende Zielsetzungen als zentrale Anliegen:
  • Schaffung eines Arbeitsklimas, in dem jede und jeder Universitätsbedienstete ohne Diskriminierung eine den jeweiligen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit ausüben kann und entsprechende Förderung (die u.a. zu einem dienstlichen Aufstieg führen kann) erhält
  • Erreichung einer Frauenquote von zumindest 40% in allen Beschäftigungsgruppen
  • Unterstützung älterer Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die nach einer familienbedingten Absenz den Wiedereinstieg ins Berufsleben anstreben
  • Förderung von künstlerischen und wissenschaftlichen Leistungen von Frauen
  • Förderung des weiblichen studentischen Nachwuchses
  • Verstärkte Integration von Frauenforschung und Gender-Studies an der Universität Mozarteum
  • Gender Studies siehe Frauenförderungsplan §2
Die aus den Zielsetzungen abgeleiteten Maßnahmen bestimmen die Arbeit des Arbeitskreises
  • Einschreiten gegen diskriminierendes Vorgehen und Verhalten gegenüber Frauen, Sanktionen bei sexueller Belästigung
  • Motivation qualifizierter Frauen durch Mitwirkung an der Gestaltung und Verbreitung von Ausschreibungstexten, Einspruchsmöglichkeit bei Bewerbungslisten, Teilnahme an Berufungsverfahren mit beratender Stimme, Einbezug in Personalaufnahmen
  • Beratung weiblicher Dienstnehmer
  • Einforderung der bevorzugten Einstellung von Frauen bei gleicher Qualifikation in den Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen ein zumindest 40% Anteils an weiblichen Arbeitskräften noch nicht erreicht ist
  • Gezielte Information über Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, Einforderung der bevorzugten Entsendung von Frauen in Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen ein 40% Anteil an weiblichen Dienstnehmerinnen nicht erreicht ist, zu Fortbildungsveranstaltungen
  • Gezielte Information über Stipendien, Motivation zur Bewerbung um Stellen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an Kunstuniversitäten
Vorsitzende
Mag. Gertraud STEINKOGLER-WURZINGER

stellvertr. Vorsitzende
A.o.Univ.-Prof. Jeanette DE BOER

Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren


Mitglieder:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Maria NUSSBAUMER-EIBENSTEINER
Univ.-Prof. Dorothee OBERLINGER

Ersatzmitglieder:

Univ.-Prof. Christoph LEPSCHY
Univ.-Prof. Helmi VENT


Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb

Mitglieder:

MMag. Christine AUGUSTIN-GÖHLERT
Bruno JUEN
A.o.Univ.-Prof. Therese LINDQUIST
Eva-Maria MÖSENEDER
Ass.-Prof. Dr. Wolfgang THIES

Ersatzmitglieder:

A.o.Univ.-Prof. Dr. Barbara DOBRETSBERGER
A.o.Univ.-Prof. Bernadette FURCH
Mag. Christine PREYER
Dr. Patrick SCHAUDY
Ass.-Prof. Mag. Andrea STROBL
Ryoko WATANABE


Allgemeines Universitätspersonal

Mitglieder:

Dipl.-Ing. Wilfried BRANDNER
Cora KEPLINGER

Ersatzmitglied:

Rosa Maria HINTERMAIER


Studierende

Mitglied:

In Suck Jang

KONTAKT:

  • Cora Keplinger
    Sekretariat
  • Mirabellplatz 1
    5020 Salzburg

  • Tel: : +43 (0) 662 6198 2001
    E-Mail: cora.keplinger@moz.ac.at

  • Sprechstunde nach Vereinbarung unter:
    • Tel: +43 (0) 676 88122312 (Vorsitzende)
    • Tel: +43 (0) 650 8834050 (Stellvertretende Vorsitzende)